Neuer Vorstand des Fördervereins gewählt

Der „Verein der Schüler und Freunde des Abendgymnasiums Göttingen“ hat sich auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung, im August 2020, neu aufgestellt. Dominic Steneberg ist einstimmig zum Vorsitzenden gewählt worden, heißt es in eine Mitteilung des Fördervereins.
Stenebergs Ziel sei es, den Verein organisatorisch neu aufzustellen und ihn stärker in die Öffentlichkeit zu rücken.

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Corona-Hygienemaßnahmen für das Schuljahr 2020/21

Liebe Studierende,

nun ist es soweit: Ab Donnerstag, 27.08. 2020 beginnt der Unterricht des neuen Schuljahres. Dabei gelten besondere Hygieneregeln, die im Wesentlichen dem „Rahmen-Hygieneplanplan Corona“ des Kultusministerium (Stand: 05.08. 2020) entspringen, zum Teil aber auch hausinterne Ergänzungsmaßnahmen sind.

Die wichtigsten Maßnahmen für Ihre persönliche Hygiene:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten-und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene:
    Händewaschen mit Seife für 20 -30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
    Sollten Sie mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem in Berührung gekommen sein, steht Ihnen ein Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Die Händedesinfektion bleibt aber auf die genannten Ausnahmen begrenzt.
  • Halten Sie sich bitte strikt an die vorgegebenen Laufwege (Eingang: Turm 5, Ausgang: Turm 4; im Haus unbedingt das gekennzeichnete Einbahnstraßensystem beachten).
  • Benutzen Sie bitte immer denselben Sitzplatz. Wir müssen Sitzpläne dokumentieren, die im Falle von Infektionsfällen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Auf dem Schulgelände und im Haus außerhalb der Unterrichtsräume müssen Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, welcher selbst mitzubringen ist. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen jederzeit per Mitteilung/Mail gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen einen möglichst unbeschwerten Schulanfang! Bleiben Sie gesund!
Ihr H.-J. Hofmann


P.S. Entscheidungshilfen bei Krankheitssymptomen

(Auszug aus dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona (Stand: 05.08.2020)

„Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.“

Anmeldung zum Abendgymnasium

Wenn Sie sich mit einem Schulbesuch am Abendgymnasium beschäftigen oder diesen bereits konkret planen, stellen wir Ihnen einen umfassenden telefonischen Beratungsservice zur Verfügung. Anmeldungsgespräche vor Ort sind nicht notwendig!

Melden Sie sich bitte unter 0551-4003271.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern!